In der Baubranche, die im Vergleich zu anderen Bereichen deutlich Besonderheiten hat, wie Vorbereitung, Organisation und vor allem im Eigenbetrieb und Durchführung von Bauleistungen, sind die Sicherheitsanforderungen für die durchgeführten Aktivitäten so umfangreich, dass sie spezielle Aufmerksamkeit verdienen. Die Prinzipien für diesen Bereich beschreibt das Gesetz 324/1990 über Sicherheit und die technische Ausstattung während der Durchführung von Bauarbeiten, mit Wirkung vom 1. Januar 1990.
Das Gesetz ist verbindlich für alle Lieferanten im Baubereich, also für phyzische sowie rechtliche Personen und deren Mitarbeiter und unter bestimmten Umständen auch auf andere Teilnehmer des Bauprozesses - Designer, Ingenieure, Konstrukteure, Investoren und Kunden, wenn sich ihre Position auf die Durchführung von Bauaktivitäten bezieht.